AGB

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen für freihändige Verkäufe und Online-Versteigerungen der Senneke GmbH & Co.KG

§1 Rechtsverhältnisse

(a) Die Senneke GmbH & Co. KG (nachfolgend: „Senneke“) verkauft im eigenen Namen oder vermittelt den Verkauf von neuen, sowie gebrauchten Gegenständen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber gegen das höchste Gebot gemäß diesen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB“).

(b) Senneke tritt nur als Vermittler, soweit sie nicht selber als Veräußerer auftritt, der Gegenstände auf. Ein Kaufvertrag über den Erwerb von Gegenständen kommt daher ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Käufer zustande.

(c) Die nachstehenden AGB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Senneke bzw. dem Auftraggeber zu den Personen, die Gebote für die zu verkaufenden Gegenstände abgeben (nachfolgend: „Bieter“ bzw. nach erfolgtem Verkauf „Käufer“).

(d) Mit der Teilnahme an unserem Verkauf oder Online Versteigerung erkennt der Käufer und Bieter die ausschließliche Vereinbarung der nachstehenden Verkaufs-bzw. Versteigerungsbedingungen an.

§2 Personeller Anwendungsbereich und Ausschluss

(a) Zur Teilnahme an einem Verkauf und somit zur Abgabe von Geboten sind nur Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen i.S.d. § 310 (1) BGB berechtigt.

(b) Verbraucher sind zur Teilnahme und zur Abnahme von Geboten nicht berechtigt und werden im Sinne des § 36 VSBG darauf hingewiesen, dass der Unternehmer vorliegend nicht verpflichtet und nicht dazu bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(c) Der Bieter ermächtigt Senneke, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.

(d) Senneke beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

(e) Sofern der Bieter gegen diese Bestimmungen dieser AGB verstößt, ist Senneke dazu berechtigt, den Bieter von jeglichen Verkäufen mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

§3 Beschaffenheit, Verkaufsverfahren, Vertragsschluss und Drittrechte

(a) Die im Rahmen der Online Versteigerung oder im freien Verkauf angebotenen Waren sind in der Regel gebraucht. Eventuelle Beschreibungen und mündliche Auskünfte werden nach besten Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarung oder übernommene Garantie im Sinne der § 434 Abs. I und 444 BGB dar. Alle zur Veräußerung gelangenden Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel sowie Beschreibungen. Diese Einschränkungen ergeben sich aus der Besonderheit der Veräußerung und der Herkunft der zur Veräußerung kommenden Gegenstände. Senneke empfiehlt deshalb, die Gegenstände am jeweiligen Standort vor Abgabe eines Gebotes in Augenschein zu nehmen.

(b) Die in der Online Versteigerung von Senneke abgebildeten Gegenstände stellen eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten für Objekte des jeweiligen Auftraggebers dar. Senneke bleibt vorbehalten, die im Verkaufskatalog angegebene numerische Folge zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder zurückzuziehen.

(c) Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen und nach freiem Ermessen von Senneke zurückgewiesen und die Annahme des Gebotes verweigert werden. Senneke ist berechtigt, Personen oder deren Beauftragte ohne Begründung von einem Verkauf auszuschließen.

(d) Der Kaufvertrag kommt mit dem Höchstbieter zustande.

(e) Der Bieter ist an sein abgegebenes Gebot gebunden, während Senneke berechtigt ist, das Gebot unter Vorbehalt anzunehmen. In diesem Fall ist der Bieter für die Dauer der von Senneke festgelegten Frist an sein Gebot gebunden. Die Annahme des Gebotes wird mit der Absendung der schriftlichen Benachrichtigung von Senneke an die vom Bieter genannte Kontaktadresse wirksam.

(f) Senneke behält sich vor, den Verkauf jederzeit ohne Annahme eines Gebotes zu beenden.

(g) Es lässt sich nicht ausschließen, dass sich trotz Freigabe durch den Auftraggeber nachträglich herausstellt, dass an den Gegenständen Drittrechte bestehen bzw. die Zustimmung der Gläubigerversammlung noch nicht vorliegt. Sofern Senneke von Drittrechten bzw. von Zustimmungsvorbehalten der Gläubigerversammlung erst nachträglich und trotz Zuschlages Kenntnis erlangt, ist Senneke berechtigt, die Herausgabe der Gegenstände zu verweigern, solange noch nicht die tatsächliche Übergabe erfolgt ist. Der Bieter hat in diesen Fällen nur Ansprüche nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts.

(h) Die am Verkaufstag oder Abholtag ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und eventuellen Berichtigung erteilt.

(i) Im Falle der Online Auktion unter Vorbehalt erhält der Bieter, der bis zum Ende der Laufzeit das höchste Gebot abgegeben hat, den Zuschlag unter Vorbehalt. Es erfolgt unverzüglich eine Mitteilung durch Senneke an den Auftraggeber, dass ein abgegebenes Höchstgebot unter Vorbehalt angenommen wurde. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen entscheiden, ob das Objekt zu dem Gebot verwertet werden soll. Senneke wird dem Bieter die Entscheidung des Auftraggebers unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach deren Eingang mitteilen. Solange, längstens jedoch 21 Tage, ist der Bieter an sein Gebot gebunden. Lautet die Entscheidung, dass die Verwertung des Objekts zum abgegebenen Höchstgebot erfolgen soll, kommt der Vertrag zustande, was Senneke dem Höchstbietenden per Bestätigungs-E-Mail mitteilt. Wird eine günstigere Verwertungsmöglichkeit benannt, kein Einverständnis zur Veräußerung erteilt oder meldet sich der Auftraggeber nicht innerhalb der 21-tägigen Bindungsfrist, kommt kein Kaufvertrag zustande, was dem Bieter durch Senneke unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Information des Auftraggebers oder dem Ablauf der 21-tägigen Bindungsfrist mitgeteilt wird.

§4 Gefahrenübergang und Abholung

(a) Mit vollständiger Kaufpreiszahlung gelten die verkauften Gegenstände als an den Käufer übergeben inklusive Gefahrübergang. Erfolgt die Annahme des Gebotes unter Vorbehalt, so gilt dies erst ab Wegfall des Vorbehaltes.

(b) Nach Vertragsschluss ist der Käufer zur sofortigen Abnahme der Gegenstände verpflichtet. Nimmt der Käufer die von Senneke angebotene Übergabe nach Annahme des Gebotes nicht an, so wird durch eine etwaige tatsächliche Aufbewahrung der Gegenstände durch den Auftraggeber bzw. Senneke oder dritte Personen kein Verwahrungsvertrag begründet.

(c) Demontage und Abtransport der Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers und unter Berücksichtigung der gültigen Arbeitsschutzrichtlinien und geltenden Branchen- und Firmenvorschriften.

(d) Für Beschädigungen, Verunreinigungen, die bei der Abholung, Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Auftraggebers, Senneke oder Dritten entstehen, haftet der Käufer. Der Käufer übernimmt entsprechend § 278 BGB die Haftung für die in seinem Auftrag tätigen Firmen.

(e) Sämtliche zum Verwertungsumfang gehörenden Gegenstände sind vom Käufer vollständig mitzunehmen. Wird mit dem Käufer eine (besenreine) Räumung als sog. Fixgeschäft vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, die von der Räumung betroffenen Räumlichkeiten/Flächen in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu hinterlassen.

(f) Sollte das Gelände, auf dem sich die zu veräußernden Gegenstände befinden, zum Zwecke der Besichtigung oder Teilnahme an einem Verkauf betreten werden, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Bei unvollständiger Kaufpreiszahlung gelten die Gegenstände bei tatsächlicher Abholung bzw. dem Abtransport als vollständig übergeben. Eine nachträgliche Reklamation wegen fehlender Teile ist ausgeschlossen.

(g) Die Abholung, Demontage und der Abtransport der Gegenstände müssen innerhalb der festgesetzten Abholfrist werktags zu den angegebenen Geschäftszeiten unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgen, es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart.

(h) Bei der Abholung bzw. Demontage der Gegenstände hat der Käufer oder ein von ihm beauftragter Dritter entsprechende Legitimationsnachweise (z. B. Personalausweis) und einen Ausdruck der Rechnung bzw. etwaige weitere vorher vereinbarte Nachweise vorzulegen.

(i) Für den Fall der schuldhaften Verzögerung der Abholung bzw. der Demontage oder dem Abtransport ist der Auftraggeber bzw. Senneke berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Risiko des Käufers bei einem Dritten in Verwahrung zu geben.

(j) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Auftraggeber bzw. Senneke berechtigt, die hierdurch entstehenden erforderlichen Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Für den Fall einer verspäteten Abholung, Demontage oder eines Abtransports kann Senneke die tatsächlichen Kosten, die infolge der Nichtabholung bzw. Demontage und Abtransport sowie der Einlagerung entstanden sind, verlangen. Senneke kann daneben Aufwendungsersatz fordern. Die Kosten für die Entsendung einer berechtigten Person zur Überwachung der verspäteten Abholung betragen 800,- € netto pro Tag, die Standkosten für ein Fahrzeug betragen 15€ netto pro Tag. Die Standkosten für Maschinen oder anderen Versteigerungsgut (Möbel, Waren etc.) werden 4,00 € pro m² und pro Tag vereinbart.

(k) Erfolgt im vereinbarten Abholzeitraum keine Abholung oder keine Demontage bzw. kein Abtransport, ist der Auftraggeber bzw. Senneke nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, insbesondere die Gegenstände zu entsorgen oder erneut zu verkaufen, wobei ein etwaiger Mindererlös und die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten vom Käufer zu tragen sind. Ist ein anderweitiger Verkauf in Anbetracht von einem geringen Wert des Objekts sowie dem Aufwand der Abholung im Verhältnis zu dem Wert des Objekts unverhältnismäßig, darf Senneke das Objekt entsorgen. Die Entsorgungskosten trägt der Käufer.

§5 Zahlung von Kaufpreis und Aufgeld

(a) Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 18 % des Höchstgebotes, soweit kein anderes Aufgeld vereinbart wurde. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben.

(b) Der Kaufpreis, das Aufgeld und die MwSt. sind mit der Annahme des Gebotes spätestens jedoch mit der (elektronischen) Rechnung sofort fällig – bei einer Annahme des Gebotes unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

(c) Senneke ist berechtigt, Kaufpreise und Nebenleistungen für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen.

(d) Es gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Übrigen steht Senneke gegen den Käufer eine Pauschale in Höhe von 40,- € gemäß § 288 (5) BGB zu.

(e) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Kaufpreises ist der Auftraggeber bzw. Senneke nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, insbesondere die Gegenstände erneut zu verkaufen, wobei ein etwaiger Mindererlös und die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten vom Käufer zu tragen sind.

(f) Käufer aus dem Ausland/EU-Ländern erhalten eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Sie haben jedoch eine Kaution in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages an Senneke zu zahlen und zu erklären, dass sie die Gegenstände für ihr Unternehmen erwerben. Weiterhin haben sie Gewerbeanmeldungen, Handelsregisterauszüge sowie Personaldokumente und Vertretungsvollmachten vorzulegen. EU-Käufer haben darüber hinaus ihre amtlich beglaubigte Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer vorzulegen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere (nicht EU-Staaten/Drittländer) bzw. der Gelangensheitsbestätigung (EU-Staaten) wird die Kaution zurückerstattet. Erfolgt innerhalb von 2 Wochen (EU-Länder) bzw. 4 Wochen (Drittländer) nach Abholung kein Nachweis, wird die Kaution auf die fällige Mehrwertsteuer angerechnet und an das Finanzamt abgeführt.

§6 Aufrechnung und Eigentumsvorbehalt

(a) Eine Aufrechnung gegen den Anspruch von Senneke auf Zahlung des Aufgeldes und der anteiligen MwSt. ist nur und ausschließlich mit solchen Forderungen gegen Senneke zulässig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(b) Das Eigentum an den Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und MwSt. auf den Käufer über. Darüber hinaus bleibt Senneke die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der mit dem Käufer bestehenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.

§7 Gewährleistungsansprüche und Haftung

(a) Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Eine vorherige Besichtigung am jeweiligen Standort wird jederzeit zu den von Senneke angegebenen Besichtigungszeiten ermöglicht.

(b) Senneke haftet dem Käufer für eigene Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer übernommenen Aufgaben für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(c) Senneke haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Es wird jedoch nur gehaftet, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(d) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit nach Nr. 7 (c) ist ausgeschlossen, wenn der Käufer eine vorherige Besichtigung der Gegenstände nicht wahrgenommen hat und dabei den Fehler hätte erkennen können.

(e) Senneke haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer eigenen fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(f) Senneke haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für alle Schäden, die auf Arglist beruhen. Dasselbe gilt für ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen.

(g) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die in Nr. 7 (c) S. 2 enthaltene Haftungsbeschränkung bzw. der in Nr. 7 (d) enthaltene Ausschluss gilt in gleicher Weise für ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen.

(h) Senneke übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit ihrer Website www.senneke.de und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Senneke steht insbesondere nicht für eine zeitweilige systembedingte Unerreichbarkeit oder für technische Fehler ein, wenn Gebote infolgedessen keine Berücksichtigung fanden.

(i) Die vorstehenden Regelungen der Nr. 7 (c) – (g) gelten sinngemäß für den Auftraggeber und seinen mit dem Käufer in Nr. 7 (a) vereinbarten Gewährleistungsausschluss.

(j) Eine Haftung von Senneke ist in jedem Fall beschränkt auf den Verkaufspreis der verkauften Ware.

§8 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen (Ist- Zustand) unter Ausschluss jeder Gewährleistung (Sach- und Rechtsmängelhaftung), da Senneke die Verträge zwischen Käufer und Anbieter nur vermittelt. Eine vorherige Besichtigung der Versteigerungsware ist im Einzelfall und nach vorheriger Absprache möglich. Auch die Beschreibungen der Versteigerungsware sind keine Garantieerklärung hinsichtlich deren Beschaffenheit.

(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich durchgehend um gebrauchte Gegenstände handelt und die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber den Anbietern insolvenzbedingt in den meisten Fällen nicht erfolgversprechend sein wird.

§9 Haftung

(a) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Beteiligten gemäß Nr. 1 dieser AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(b) Für die Übergabe der Gegenstände ist der jeweilige Standort der verkauften Gegenstände Erfüllungsort, für Zahlungen der Sitz von Senneke.

(c) Ist der Bieter Kaufmann i.S.d. §§ 1 ff. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Gera als vereinbart.

(d) Entgegenstehende oder von den diesen AGB abweichende Bedingungen des Bieters werden nur dann anerkannt, wenn ihnen schriftlich ausdrücklich zugestimmt wird.

(e) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Bieter, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(f) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, wird die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.

(g) Senneke kann ihre AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Die geänderten AGB werden vor Inkrafttreten auf ihrer Website www.senneke.de bekannt gegeben.

Stand: Oktober 2020

Senneke GmbH & Co. KG
Talstraße 48
D – 07545 Gera

Tel: +49 (0)365 5522057-0
Fax: +49 (0)365 5522057-9

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